Anwalt für Strafrecht in Köln

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie viele Risiken für Sie birgt. Meine erfahrene Anwaltskanzlei in Köln ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

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Wurde Ihr Haus, Wohnung oder Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Arbeitsrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Köln zu geben. Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und rufen Sie so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht an, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung sofort wahrnimmt. Ich vertrete meine Mandanten in allen Abschnitten eines Ermittlungs- und Strafverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie mich auch, wenn es um Strafvollstreckung oder Strafvollzug geht. Rufen Sie sofort in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Köln an!

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Ihr Strafverteidiger in Köln rät zu diesen 3 wichtigen Punkten:

  1. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Dritten! Auch der Vernehmungstermin bei der Polizei ist tabu – gehen Sie nicht hin.
  2. Rufen Sie einen Rechtsanwalt einer Kanzlei für Strafrecht in Köln an.
  3. Unterschreiben Sie nichts: keine Unterschrift auf Erklärungen und Protokolle.

Als Ihr Rechtsanwalt kümmere ich mich von nun an um alles: Ich kläre Sie offen und ehrlich über alle bevorstehenden möglichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung auf und trage alle entlastenden Umstände zusammen, um eine kompetente und effiziente Verteidigung zu garantieren. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Arbeitsrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Köln eine umfassende Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln ist die Prüfung aller Ermittlungsergebnisse und Beweismittel, um im nächsten Schritt eine gut durchdachte und geschickte (schriftliche) Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht vorzubereiten.

Mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Köln unterstütze ich meine Mandanten:

  • Ich nehme sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei auf
  • Als Ihr Anwalt für Strafrecht beantrage ich Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Ich sichte die Ermittlungsergebnisse und werte die Beweismittel aus
  • Als Ihr Rechtsanwalt verfasse ich bei Bedarf eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts
  • Ich lenke die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung

Ein Anwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Köln ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Vertrauen Sie mir und meiner Arbeit als Anwalt für Strafrecht in Köln. Denn nur, wer über alle Details und Eventualitäten informiert ist, kann angemessen und sinnvoll reagieren. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Arbeitsrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung arbeitsrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Köln kompetent in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

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Themen im Strafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Es geht um Drogen! Und wenn diese im Spiel sind, dann ist das Strafrecht involviert. Wenn ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht Ihnen zur Last gelegt wird, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen!

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Das Betäubungsmittelstrafrecht ist auch unter dem Begriff „Drogenstrafrecht “ bekannt. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, das ein Teil des Rechtsgebiets Strafrecht ist. Der Konsum von Drogen steht nicht unter Strafe – der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, das Handeln oder die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen, ist jedoch ein Straftatbestand.

Verübt man eine Straftat unter Drogeneinfluss, wie beispielsweise eine Verkehrsgefährdung, dann sollten Sie sich mich als Ihren Rechtsanwalt aus der Kanzlei für Strafrecht in Köln besorgen.

Erpressung

Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Das kann Ihnen bis zu 5 Jahre Gefängnis einbringen oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei mir – Ihrem Anwalt für Strafrecht in Köln!

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Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei bekommen, wurden angeklagt oder haben einen Strafbefehl oder eine Ladung zum gerichtlichen Hauptverhandlungstermin erhalten? Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, sollte sich schnell anwaltliche Hilfe holen. Als kompetenter Anwalt meiner Rechtanwaltskanzlei in Köln werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

Jugendstrafrecht

Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.

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Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen. Das Ziel eines Rechtsbeistandes sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln habe ich langjährige Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei und ich setze mich für Ihr Recht ein.

Körperverletzung

Wenn Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung bekannt gemacht wurde, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in Köln für Strafrecht kontaktieren. Denn die Grauzone ist groß: War es vielleicht Notwehr?

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Bei Körperverletzungsdelikten heißt es, schnell zu sein, da die Ermittlungsbehörden und Gerichte sofort eingreifen. Da teilweise sehr hohe Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung aufgerufen werden, kommt es auf einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an, der die Klaviatur diverser Verteidigungsmöglichkeiten genau kennt und beherrscht. Denn oft ist die Sachlage nicht eindeutig, da man auf den ersten Blick nicht erkennen kann, ob es sich um eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber um Notwehr oder Nothilfe handelt. Als Ihr Rechtsanwalt in Köln helfe ich Ihnen sofort und prüfe genau hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände.

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Notwehr

Bei der Notwehr handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt gemäß § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, spielt in einem Strafprozess eine wesentliche Rolle.

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Bei Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen persönlich gerichtet ist. Nothilfe ist die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person. Die Frage, ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Mord, Totschlag oder Körperverletzung über einen Freispruch oder eine Verurteilung. Es geht um Alles oder Nichts: Lassen Sie sich unbedingt von mir, Ihrem kompetenten Anwalt für Strafrecht in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Köln beraten um eine Verurteilung abzuwenden!

Pflichtverteidiger

Wenn Sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen, dann kann der Fall eintreten, dass das Gesetz vorsieht, Ihnen einen Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen. Der Grund dafür ist schnell gefunden: Niemand soll in einem Strafverfahren, wenn eine Verurteilung von mindestens einem Jahr droht, allein für das eigene Schicksal verantwortlich sein und die Möglichkeit für einen fairen Prozess haben. Insbesondere dann, wenn es Ihnen Ihre wirtschaftliche oder persönliche Situation nicht erlaubt, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, wird vom zuständigen Gericht die Order erteilt, Ihnen einen Pflichtverteidiger zuzuweisen. Als ausgebildeter Rechtsanwalt habe ich umfassende Erfahrungen in der Arbeit als Pflichtverteidiger und werde selbstverständlich auch Ihren Fall mit Nachdruck vertreten.

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Die gesetzliche Grundlage zur Ernennung eines Pflichtverteidigers wird mittels § 141 Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Ob überhaupt eine Notwendigkeit für einen Pflichtverteidiger besteht, lässt sich hingegen durch § 140 StPO herausfinden. Insbesondere in schweren Fällen wie einer Körperverletzung oder Sexualstraftat ist ein Pflichtverteidiger unabdingbar. Ebenso in Fällen, die ein Berufsverbot nach sich ziehen können und wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden. Die Gründe für die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers können vielfältig sein, unsere Arbeit ist aber sehr geradlinig. Ich übernehme Ihr Mandat und setze alles daran, Ihnen eine faire Verhandlung zu ermöglichen sowie das zu erwartende Strafmaß weitestgehend zu reduzieren. Gemeinsam mit Ihnen bespreche ich erfolgversprechende Prozessstrategien und weise auch auf potenzielle Problemfelder hin. Als Pflichtverteidiger stehe ich meinen Mandanten nach besten Kräften bei und arbeite vehement auf ein akzeptables Prozessergebnis hin.

Pflichtverteidigung

Wer in Konflikt mit dem Strafrecht gerät, bedarf oft juristischen Beistands eines Rechtsanwalts. Doch nicht jeder Straffällige verfügt im Vorfeld über einen selbst gewählten Anwalt. Für Fälle, in denen dem Beschuldigten ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) vorgeworfen wird, existieren Pflichtverteidiger. Auch als Rechtsanwalt einer Kanzlei in Köln übernehme ich häufig die Rolle des gerichtlich beauftragten Pflichtverteidigers.

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Sollte ein Straftäter einem Gerichtsverfahren gegenüberstehen, bei dem der Gesetzgeber die Gefahr sieht, dass der Täter nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Dieser Fall tritt insbesondere dann ein, wenn zuvor kein vom Täter gewählter Anwalt zur Verteidigung bestimmt wurde. Sobald der in § 140 StPO geregelte Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, muss dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden.

Raub

Das Gesetz definiert den Raub als eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt oder mittels einer Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben. Dazu bedarf es der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen!

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Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn ein Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln, also Drohungen oder Gewalt, begangen wird. Raub wird „nicht unter einem Jahr“ geahndet und macht ihn zu einem Verbrechen, bei dem immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Das bedeutet für Sie: Rufen Sie sofort mich als Ihren Anwalt für Strafrecht in meiner Kanzlei in Köln an!

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Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist immer ein heikles Thema, da es hier sehr schnell zu Vorverurteilungen kommen kann. Zum Sexualstrafrecht zählen sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Aber auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Es ist eine sensible Problemstellung, bei dem Betroffene ihre Rechte unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.

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Mandanten werden bei Vorwürfen doppelt unter Druck gesetzt: durch das Strafrecht, aber auch durch die Gesellschaft. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2017 kommt es vermehrt zu Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung. Aber egal wie der Tatvorwurf lautet, als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Köln setze ich mich für Ihre Rechte ein und stelle mich schützend vor Sie.

Steuerstrafrecht

Die Steuerfahndung steht bei Ihnen vor der Tür? Dann ist das oft der Beginn einer Strafverfolgung. Seien Sie schnell und melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Köln. Denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen nicht alles! Nun muss schnell gehandelt werden!

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Wer Steuern nicht zahlt, begeht eine Straftat. Im Steuerstrafrecht geht es letztlich um die Frage, ob und wie der Staat säumige Steuerzahler bestraft. In Frage kommen dabei Geldstrafen oder Haftstrafen. Durch eine aktive Kontaktaufnahme durch Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht zu den Strafverfolgungsbehörden, können in vielen Fällen das eingeleitete Strafverfahren abgekürzt und eine öffentliche Verhandlung vermieden werden. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist es wichtig, dass der Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch über Kenntnisse des Steuerrechts verfügt. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich durch mich als Anwalt für Strafrecht beraten.

Strafbefehl

Auf die Vorladung als Beschuldigter erfolgt oft ein Strafbefehl. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie dringendst die Beratung eines Anwalts aufsuchen. Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch dagegen ein, gilt der Strafbefehl als gültig. Dadurch kann nun ein rechtsgültiges Urteil samt Strafe gegen Sie vollstreckt werden. Das gilt es mit allen Kräften zu vermeiden. Sie sollten daher keine Zeit verlieren und umgehend mit mir als Rechtsanwalt in Köln Kontakt aufnehmen. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit des gegen Sie erlassenen Strafbefehls und lege Widerspruch ein.

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Das Ausstellen eines Strafbefehls stellt den Abschluss der Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft dar. Sollten Sie für schuldig befunden worden sein, wird vor Gericht ein Strafbefehl beantragt. Dies geschieht allerdings nur, wenn die mögliche Höchststrafe ein Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten ist. Damit es nicht dazu kommt, müssen Sie Einspruch erheben und dadurch eine Verhandlung mit Gericht und Staatsanwaltschaft ermöglichen. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt nach Erhalt des Strafbefehls, um so schnell wie möglich die notwendigen Schritte zu Ihrer strafrechtlichen Verteidigung einzuleiten. Ich bin darauf spezialisiert, Verhandlungen gegen Strafbefehle zu führen und meine Mandanten vor schwerwiegenderen Konsequenzen zu schützen. Gerne berate ich Sie noch heute zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und arbeite eine sinnvolle Verfahrensstrategie aus.

Strafvollstreckung

Ein Strafverfahren ist eine komplexe Angelegenheit. Selbst, wenn es trotz aller Bemühungen zu einer Verurteilung und einer Strafvollstreckung kommt, ist damit meine Arbeit als Anwalt für Strafrecht noch lange nicht vorbei. Nachdem Ihr Urteil nach der Zustellung rechtskräftig wurde, droht Ihnen – falls eine Freiheitstrafe ausgesprochen wurde – in der Regel innerhalb von vier Wochen der Strafvollzug. Doch als Anwalt für Strafrecht verfüge ich über eine Reihe an rechtlichen Mitteln, die es Ihnen ermöglichen, nicht unverzüglich den Strafvollzug antreten zu müssen und diesen Zeitraum etwas zu erweitern.

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Im Strafrecht wird dieser Vorgang als Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StGB bezeichnet. Als Anwalt für Strafrecht kann ich einen entsprechenden Antrag stellen, der es Ihnen erlaubt, den Strafantritt bis zu maximal vier Monaten hinauszuzögern. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es für Sie wichtig ist, private und berufliche Angelegenheiten so reibungslos wie möglich vor dem Strafvollzug abzuwickeln. Selbstverständlich existieren für eine Bewilligung eines solchen Antrages eine ganze Reihe an spezifischen Voraussetzungen. Ob ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat, prüfe ich als Anwalt für Strafrecht in Köln sehr gerne.

In Ausnahmefällen kann sogar ein sogenanntes Gnadenverfahren angestrengt werden. Das bedeutet, dass sich der Beschuldigte in einer derart veränderten Situation zu seinen Gunsten befindet, dass das zuvor gefällte Urteil nicht mehr sinnvoll ist. Die hierfür notwendigen Veränderungen sind allerdings sehr umfangreich und müssen nachweisbar berechtigte Zweifel am ursprünglichen Urteil begründen, weshalb die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens gering sind – ich überprüfe trotzdem alle Ihre Optionen!

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Strafvollzug

Wer rechtskräftig zu einer Haftstrafe mit Freiheitsentzug verurteilt wird, den erwartet kurz danach der Antritt des Strafvollzugs. Wer denkt, damit ist meine Arbeit als Anwalt für Strafrecht abgeschlossen, irrt. Nun arbeite ich für Sie daran, den Haftaufenthalt so kurz wie möglich zu machen und eventuelle zusätzliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Eine Inhaftierung im Strafvollzug stellt für Sie und Ihre Angehörigen eine einschneidende Zeit voller Belastungen dar. Eine Vollzugslockerungen kann beispielsweise eine Unterbringung im offenen Vollzug sein. Oder ich beantrage eine Beschäftigung außerhalb der Justizvollzugsanstalt unter Aufsicht (Außenbeschäftigung) oder ohne Aufsicht (Freigang).

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Dafür steht mir als Rechtsanwalt für Strafrecht eine ganze Reihe an juristischen Mitteln zur Verfügung. Beispielsweise prüfe ich, ob ein Antrag auf vorzeitige Entlassung in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat. Im Regelfall sind die Chancen für die Bewilligung eines solchen Antrags nach dem Verbüßen von zwei Dritteln der Strafe relativ gut. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere Ihre Persönlichkeit sowie Ihr Verhalten während des Strafvollzugs. In Ausnahmefällen kann sogar eine vorzeitige Entlassung nach bereits der Hälfte der Haftzeit beantragt und bewilligt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind aber dementsprechend schärfer.

Zudem kann ich als Anwalt für Strafrecht in Ihrem Auftrag eine Haftverlegung beantragen. Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Ihre Justizvollzugsanstalt sehr weit von Ihren Angehörigen entfernt ist, sodass regelmäßige Besuche eine übermäßige Belastung für Ihr familiäres Umfeld darstellen würden. Des Weiteren ist es möglich, gewisse Vollzugslockerungen für Sie zu erwirken, um den Strafvollzug für Sie angenehmer zu gestalten. Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht, sobald Sie der Ansicht sind, dass die Bedingungen des Strafvollzugs zu Ihren Gunsten geändert werden können.

Tötungsdelikte

Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? Bei einem Tötungsdelikt zählen die Details und eine gute Verteidigung, um aus dem Vorwurf Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) einen Totschlag (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren) zu machen.

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In diesem Fall ist es unabdingbar sofort mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht aus der Anwaltskanzlei in Köln zu beauftragen, da ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes nie allein zu meistern ist.

Zu den Tötungsdelikten zählen neben dem Mord:

  • Totschlag nach § 212 StGB
  • Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB
  • Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
  • Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB
  • Erpresserische Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge nach § 239a Abs. 3 StGB

Vertrauen Sie mir als Ihrem Strafverteidiger aus der Kanzlei in Köln und meiner Expertise im Strafprozess!

Untersuchungshaft

Wer in Untersuchungshaft gerät, der steht immer unter dringendem Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann eine solche Maßnahme zur starken Belastung für den Beschuldigten und seine Angehörigen werden. Oft sind schwere wirtschaftliche und psychische Konsequenzen die Folge. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Beginn an professionelle juristische Unterstützung an Ihrer Seite haben. Ein Anwalt für Strafrecht ist dafür der beste Ansprechpartner.

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Ich überprüfe so schnell wie möglich, ob die erforderlichen Vorrausetzungen für eine Untersuchungshaft überhaupt gegeben sind. Oft ergeht ein solcher Haftbefehl nämlich zu Unrecht. Sollten zum Beispiel begründete Zweifel an der Schuld des potenziellen Täters bestehen oder eine mögliche Zeugenaussage Widersprüche aufwerfen, so können dies Gründe für die Beendigung der Untersuchungshaft sein. Meine Aufgabe ist es, Ihnen dabei zu helfen, das Beste aus Ihrer Situation herauszuholen und Sie zu allen möglichen Optionen umfassend zu beraten.

Urkundendelikt

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis „korrigiert“? Dann ist das schon Urkundenfälschung! Es geht ganz schnell und Sie werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung beschuldigt.

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Vom Zeugnis, Testament, TÜV-Plaketten, Kfz-Kennzeichen bis zum Führerschein – die Möglichkeiten einer Urkundenfälschung sind vielfältig. Eine Urkundenfälschung kann auf verschiedene Weisen begangen werden: Dazu gehört das Herstellen einer falschen Urkunde, das Fälschen einer echten Urkunde, aber auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Nehmen Sie die Anklage nie auf die leichte Schulter und suchen Sie sich schnellstmöglich mich als Strafverteidiger aus Köln für dieses Rechtsgebiet.

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Verkehrsstrafrecht

Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen!

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Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen. Alle Delikte, die als Straftat im Straßenverkehr gelten, sind im StGB niedergeschrieben:

  • Nötigung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unerfreulich, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Das ist nicht selten ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben. Nutzen Sie meine Erfahrung und Expertise als Rechtsanwalt für Strafrecht aus Köln und lassen Sie sich bei einem Problem im Verkehrsstrafrecht helfen.

Vermögensabschöpfung

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, werden Sie schnell auch mit dem Prozess der Vermögensabschöpfung konfrontiert. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Regelung der Strafprozessordnung, die dafür sorgen soll, dass Ihnen sämtliches Vermögen abgenommen wird, das entweder für die Durchführung einer Straftat genutzt oder infolge einer solchen illegal erworben wurde. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass sich Verbrechen im tatsächlichen Wortsinn nicht „lohnt“. Bei der Durchführung der Vermögensabschöpfung sind Fehler allerdings nicht ausgeschlossen.

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Als Rechtsanwalt für Strafrecht verfüge ich über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Vermögensabschöpfungen und bewahre Sie vor unverhältnismäßigen Übergriffen. Insbesondere dann, wenn die staatlichen Organe derart weitreichende Eingriffe in Ihr Vermögen vornehmen, dass unter Umständen eine Härtefallregelung gemäß § 73 c StGB greift, ist die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt unabdingbar. Ich prüfe mit Nachdruck den Umfang und die Rechtmäßigkeit der angedachten Vermögensabschöpfung und setze mich mit allen Kräften dafür ein, Ihr Vermögen so gut wie möglich zu schützen. Zögern Sie nicht, einen Beratungstermin mit mir zu vereinbaren, um zusätzliche Informationen über Ihre juristischen Möglichkeiten zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen arbeite ich an sinnvollen Prozessstrategien, die Sie am Ende nicht völlig mittellos zurücklassen.

Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub.

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„Vermögensdelikte“ ist ein zusammenfassender Begriff für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten. Oft sind sie nicht eindeutig nachweisbar, was ich als Rechtsanwalt für Vermögensdelikte gründlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden darlegen werde. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Köln kenne ich mich bei den äußerst komplexen Verfahren wegen Straftaten gegen das Vermögen mit allen relevanten Details aus, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben. Kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei für einen Termin.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten

Wer andere Menschen im eigenen Unternehmen als Arbeitnehmer anstellt, muss eine ganze Reihe wichtiger gesetzlicher Vorgaben beachten. Darunter fällt auch die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen. Sobald Sie Angestellte haben, sind Sie zur Zahlung dieser Beiträge verpflichtet. Dieser Verpflichtung sollten Sie auch tunlichst nachkommen. Andernfalls droht Ihnen eher früher als später ein Vorwurf wegen des Verdachts auf Vorenthaltung oder Veruntreuen des Arbeitsentgelts gemäß § 266a des Strafgesetzbuches. Ein solcher Vorwurf ist eine ernste Sache, die Sie nicht leichtfertig abwinken sollten. Im schlimmsten Fall drohen Ihnen bis zu fünf oder in Ausnahmefällen gar zehn Jahre Freiheitsentzug. Ein Risiko, das Sie unter keinen Umständen eingehen sollten.

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Damit es nicht dazu kommt, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht Ihre beste Option. Ich kenne mich mit den Tücken der Sozialversicherung aus und weiß, dass nicht jeder Vorwurf automatisch gerechtfertigt ist. Nicht immer muss hinter einer falschen oder fehlenden Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags eine böswillige Absicht stehen. Fehler geschehen in jedem System, an dem Menschen beteiligt sind und ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht der Leidtragende sind. Sollte der gegen Sie erhobene Vorwurf dennoch auf sehr standhaften Füßen stehen, garantiere ich Ihnen natürlich auch weiterhin meine kompetente Unterstützung. In diesen Momenten dreht sich alles um Schadensbegrenzung und die Vermeidung drastischer strafrechtlicher Konsequenzen. Gemeinsam überlegen wir uns sinnvolle Strategien zur Verteidigung und erklären Ihnen die zur Verfügung stehenden juristischen Optionen.

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Vorladung

Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten und sollen vernommen werden? Hier gilt es, Vorsicht walten zu lassen! Sind Sie nur als unbeteiligter Zeuge geladen, spricht in der Regel wenig dagegen, der Vorladung nicht nachzukommen. Solange nicht ausdrücklich von der Staatsanwaltschaft gefordert, liegt das Erscheinen aber in Ihrem Ermessen.

Sind Sie hingegen als Beschuldigter geladen, ist in den meisten Fällen davon abzuraten, der Vorladung nachzukommen. Idealerweise sollten Sie vorab immer mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen und sich zu Ihren Optionen beraten lassen.

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Als Beschuldigter haben Sie nach wie vor wichtige Rechte, von denen Sie Gebrauch machen sollten. Dazu gehört auch das Recht, die Aussage zu verweigern. Nutzen Sie es! Ohne Vorwissen und anwaltliche Beratung bei einer Vernehmung zu erscheinen, kann sich nachhaltig zu Ihren Ungunsten auswirken. Sprechen Sie besser vorab mit mir als Ihrem Rechtsanwalt einer Kanzlei in Köln und beratschlagen Sie gemeinsam mit mir die nächsten Schritte. Ich beantrage Akteneinsicht und bringe den konkreten Ermittlungsstand in Erfahrung. Nur mit einer soliden Informationsbasis lässt sich eine gute Verteidigung aufbauen. Darin habe ich jahrelange Erfahrung. Ich bearbeite Ihren Fall mit der dafür notwendigen Kompetenz.

Häufige Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und demnach strafunmündig. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, sollte unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beweisprobleme und große Ermessensspielräume hinsichtlich des weiteren Ablauf des Strafverfahrens und des Strafmaßes. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, jedoch steht und fällt der Erfolg mit der richtigen Vorgehensweise.

Wer einen Unfall verursacht und den Schaden nicht sofort meldet, begeht Fahrerflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie im nächsten Schritt mit einem Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen.

Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.

Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld, sollten Sie den Termin zu einer Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und durch Ihren Rechtsanwalt absagen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Als Anwalt im Strafrecht aus Köln rate ich Ihnen zusätzlich, zu allen erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen.

Carsten Meyers, Rechtsanwalt in Köln
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